Jeder, der in Deutschland einen Arbeitsvertrag hat, hat Anspruch auf diese Art der zusätzlichen Versicherung durch seinen Arbeitgeber. Es gibt Unternehmen, in denen die Versicherung vom Arbeitgeber angeboten wird, und solche, in denen der Angestellte selbst verlangen muss, dass sie von seinem Vorgesetzten für ihn abgeschlossen wird. Das Prinzip ist einfach: Der Beitrag wird von Ihrem Bruttoeinkommen einbehalten, wobei ein Teil vom Arbeitgeber übernommen wird. Dies spart Ihnen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und ermöglicht es Ihnen gleichzeitig, eine Rente anzusammeln. Ein attraktives Angebot für diejenigen, die eine unzureichende Rente vom ‘Deutschen Rentenversicherungsträger’ erwarten.
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