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HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR HUNDE- UND PFERDEBESITZER

Alle Besitzer von Hunden oder Pferden sind verpflichtet, Schäden zu decken, die ihr Tier an Dritten verursacht hat, unabhängig davon, ob es sich um körperliche Verletzungen, materielle Schäden oder finanzielle Verluste handelt. Solche Schäden können beispielsweise an einem Blumengarten oder Rasenflächen, an gemietetem fremden Eigentum, sogar während eines Hotelaufenthaltes entstehen. Dasselbe gilt für schwerwiegende Schäden wie Bisse und andere körperliche Verletzungen sowie durch das Tier unbeabsichtigte Verkehrsunfälle. Laut Gesetz haftet der Eigentümer mit seinem gesamten Vermögen für die verursachten Schäden, und die Kosten können sehr hoch sein. Die Versicherung ist nicht nur notwendig, sondern in einigen Gebieten Deutschlands auch obligatorisch.
Wo und für welche Hunde ist die Versicherung verpflichtend?
In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Haftpflichtversicherung für alle Hunderassen verpflichtend. In anderen Gebieten ist sie für bestimmte Rassen obligatorisch.
Wenn Sie unsicher sind und Fragen zur Versicherung für Ihr Haustier haben, wenn Sie Kosten bei durch Ihr Tier verursachten Schäden sparen möchten, um Ruhe zu haben, rufen Sie uns an und wir wählen das beste Angebot für Sie aus!